Unsere Tätigkeitsgebiete

Wo wir Ihre Interessen vertreten

Die Kanzlei LORENZ, RHEINGANS & PARTNER ist insbesondere in den Schnittstellengebieten aus Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung tätig. Hier verfügen wir über jahrelange Netzwerke im In- und Ausland und eine ausgezeichnete Expertise.

01
Unternehmensberatung & Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Unternehmen von der Gründung (Start-Up oder Unternehmenskauf), über die Etablierung bis zur Begleitung in Unternehmenskrisen oder bei der Beendigung. Wir helfen bei der Auswahl der optimalen Unternehmensform, sichern Ihre Markenrechte, erstellen Businesspläne, begleiten bei Bankgesprächen und unterstützen beim Forderungseinzug.

02
Steuerberatung & Steuerplanung

Umfassende Beratungsleistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Begleitung von Einspruchs- oder finanzgerichtlichen Verfahren bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Steuerplanung. Gerne bringen wir unsere Expertise auch in Beratungsgremien wie Aufsichtsräten ein.

03
Vertragsrecht & Compliance

Gestaltung von B2B-Verträgen, Gesellschafts- und Arbeitsverträgen sowie Vertretung bei arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Aufbau von Compliance-Strukturen, Geldwäscheprävention und Datenschutz. Wir bieten langfristige Beratungsverträge an.

04
Straf- & Wirtschaftsstrafrecht

Kompetente und diskrete Begleitung als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren - z. B. wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts oder Betruges. Wir begleiten und beraten Sie bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen und Gerichtsverfahren.

05
Familienrecht & Erbrecht

Wir unterstützen Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten: von Vereinbarungen anlässlich der Eheschließung über die Ehescheidung bis zur Regelung nachehelicher Rechtsbeziehungen. Im Erbrecht begleiten wir bei letztwilligen Verfügungen, Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsansprüchen.

06
Nachfolgeplanung & Privatpersonen

Unterstützung bei der Veräußerung oder Übergabe Ihres Unternehmens sowie sinnvollen erbrechtlichen und testamentarischen Regelungen. Bei privaten Personen wehren wir unberechtigte Forderungen ab und setzen berechtigte Forderungen durch.